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* Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nur eine Schätzung darstellt, die wir aber durchaus für realistisch halten. Auf Grund der für uns verpflichtenden Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung müssen wir in jedem Einzelfall überprüfen, ob das Angebot nicht die Untergrenze der Gebührenverordnung unterschreitet. Diesen Zusatz müssen wir leider aufnehmen, da wir sonst von anderen Berufsträgern bei der für uns zuständigen Steuerberaterkammer angezeigt werden könnten. Es gibt leider Berufskollegen, die wohl nichts Besseres zu tun haben.